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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand : Januar 2006

§ 1 Allgemein

Die Firma Nothelle Motorsport hat sich auf das Tuning, sowie den Umbau von Kraftfahrzeugen spezialisiert.
Für alle Angebote und Lieferungen gelten ausschließlich nachfolgend formulierte allgemeine Geschäftsbedingungen.
Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Bei Vertragsabschluss wurde der Kunde ausdrücklich auf die AGB `s hingewiesen, es wurde ihm die Möglichkeit verschafft von Ihnen Kenntnis zu nehmen und er erklärte sich damit einverstanden.

§ 2 Zahlungsbedingungen

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Nothelle Motorsport.
Der Rechnungsbetrag ist bei Abholung  zu entrichten.


§3 Lieferbedingungen

Eine Lieferung erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Bestellung.
Nach Erhalt der Ware ist diese unverzüglich vom Kunden auf Beschädigungen oder anderweitige Mängel zu überprüfen.
Beanstandungen müssen der Firma Nothelle Motorsport sofort und per Schriftform mitgeteilt werden.
Andernfalls können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

§ 4 Gefahrenübergang

Die Gefahr des Abhandenkommens auf dem Versandwege sowie die Verschlechterung der Kaufsache durch den Versand geht im Sinne §13 BGB, mit dem Versanddatum und/oder den Empfang der Ware auf den Kunden über.

§ 5 Gewährleistung

Die Firma Nothelle Motorsport übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Gewährleistung für Folgendes : die Funktionstüchtigkeit des gekauften Gegenstandes zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges unter nachfolgenden Voraussetzungen. Die Gewährleistung gilt nur für Privatkunden, Gewerbetreibende sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung erstreckt sich auf alle von der Firma Nothelle Motorsport gelieferten Artikel mit Ausnahme von Motorsportartikeln sowie bearbeiteten Zylinderköpfen und Teilmotoren.

1.    Eine Gewährleistung kann nur dann bestehen, sofern der Einbau des Artikels bei einem in Deutschland ansässigen KFZ- Meisterbetrieb binnen 7 Tagen nach Kauf schriftlich angezeigt wird, des weiteren an dem Fahrzeug alle Wartungsarbeiten und Inspektionen gemäß Herstellervorgabe nachweislich fachgerecht durchgeführt worden sind und die Betriebsanleitung bzw. Vorgaben beachtet wurden.
2.    Gewährleistet wird die technische Funktionsfähigkeit im Rahmen des gültigen Qualitätsstandards des gelieferten Bauteils/Aggregats und seiner Einbaufähigkeit zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
3.    Die Gewährleistung wird ausgeschlossen , wenn der Schaden durch Selbstverschulden des Käufers oder Dritter bei der Montage , oder durch äußere Einflüsse ( z. B. Unfall, falsche Handhabung) entsteht bzw. entstanden ist.
4.    Weitergehende Ansprüche bestehen nicht . Insbesondere werden mittelbare und unmittelbare Folgeschäden nicht ersetzt.
5.    Die Gewährleistung begründet nicht Ansprüche auf Wandlung oder Minderung
6.    Die Gewährleistung gilt nur für Deutschland und die Schweiz
7.    Die Gewährleistung ist nicht übertragbar auf Dritte .

§ 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Sitz der Firma

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollten Einzelne Bestimmungen gegen bestehende Gesetze verstoßen, so werden diese durch dir gesetzlich geltende Regelung ersetzt, der Rest der AGB`s  bleibt hiervon unberührt.